Kurz gesagt: weil es sich rechnet. Als Fachunternehmen sichern Sie sich durch die Zusammenarbeit mit HanseTrupp Personalleasing zahlreiche Vorzüge.
HanseTrupp beschäftigt einen Pool von mehr als 180 Monteuren, Elektrikern, Schweißern und Anlagenbauern, aus denen wir Ihnen das passende Team für Ihr TGA- bzw. SHK Projekt zusammenstellen. Profitieren Sie von einem Rundum-Sorglos-Paket, denn wir sind für Sie bis zu 365 Tage im Jahr im Einsatz.
Profitieren Sie von diesen Vorteilen im Personalleasing:
Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen als Auftraggeber
Von Personalleasing – auch Leiharbeit genannt – spricht man, wenn ein Arbeitgeber externe Arbeitnehmer von einem Drittanbieter nur für eine bestimmte Zeit „leiht“. In der Praxis vermittelt die Leiharbeitsfirma (Personalleasing-Anbieter) dem Unternehmen die Arbeitnehmer. Diese sind jedoch bei der Leiharbeitsfirma angestellt – in diesem Fall bei HanseTrupp.
Insbesondere im Baugewerbe kommt es häufig zu schwankenden Produktionsauslastungen. Um dem gerecht zu werden, nutzen Unternehmen das sogenannte Personalleasing. Der beispielhafte Ablauf: Das Fachunternehmen akquiriert einen neuen, großen Auftrag. Dieser soll in den kommenden „x“ Monaten ausgeführt werden. Um ausreichend Kapazitäten zu schaffen, wendet sich das Fachunternehmen an eine Leiharbeitsfirma wie HanseTrupp.
Die Kosten für Personalleasing hängen von vielen Faktoren ab: Neben „Angebot und Nachfrage“ spielen auch Faktoren wie die geforderte Ausbildung und Erfahrung der angeforderten Arbeitskräfte eine Rolle. Eine Beschreibung des jeweiligen SHK- oder TGA- Projekts sowie die Nennung von Einsatzort und Manpower sind die Basisangaben, die HanseTrupp benötigt, um ein valides Angebot zu den individuellen Personalleasingkosten zu machen. Lohnt sich Personalleasing? Im Baugewerbe lohnt sich diese Form der Leiharbeit in dem meisten Fällen schon deshalb, weil die Beschäftigung bei Auftragsflaute problemlos und schnell wieder beendet werden kann.
Arbeitnehmerüberlassung (auch „AÜ“ oder Leiharbeit) liegt vor, wenn Monteure als Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Personaldienstleister wie HanseTrupp (Verleiher) Ihrem Unternehmen (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt dann HanseTrupp als Verleiher.
Die Arbeitnehmerüberlassung mit HanseTrupp ist ein Überlassungsverhältnis zwischen Ihrem Unternehmen, uns als Personaldienstleister und unserem Monteur (Meister, Elektriker, Schweißer etc.), also Ihrem Leiharbeiter. Unser Monteur besitzt bei uns einen Arbeitsvertrag, wir übernehmen zum einen das Gehalt, zum anderen auch alle Personalnebenkosten wie z.B. die Kranken- und Sozialversicherung sowie auch Verwaltungskosten. Außerdem trägt die HanseTrupp Personalleasing GmbH Risiken wie beispielsweise Krankheitszeiten der entsandten Monteure. Als Fachunternehmen zahlen nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit unserer Montagekräfte. Zwischen Ihnen und dem Leiharbeiter besteht kein festes Arbeitsverhältnis, Sie erhalten durch die Arbeitnehmerüberlassung ein fachliches Weisungsrecht. Mit einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Ihnen und uns als Personaldienstleister schließt sich die „Dreiecksbeziehung“, die Abrechnung erfolgt unkompliziert per Rechnung.
Leiharbeiter zu beschäftigen kann aus Sicht Ihres Fachbetriebs attraktiv sein: qualifizierte Monteure, kein administrativer Aufwand für den Auswahlprozess und keine Kosten bei Krankheit oder Urlaub des Leiharbeiters, denn diese trägt Zeitarbeitsfirma als Verleiher. Das einsehbare Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen Leiharbeit, sprich: Personalleasing in Deutschland möglich ist. Gemeint ist dabei ausdrücklich die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Essentiell ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Erlaubnispflicht: Wer Arbeitnehmer anderen Arbeitgebern überlassen, also Arbeitskraft verleihen will, braucht dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörden. HanseTrupp Personalleasing verfügt über diese Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung.
Von einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung spricht man, wenn ein Fachunternehmen (Entleiher) temporäres Personal (Leiharbeitnehmer) von einem Personaldienstleister (Verleiher) bucht und dieses Montagepersonal nicht korrekt als Arbeitnehmer abgerechnet wird – bzw. wenn kein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen wird. Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist illegal. Die Folge: Zum rechtlichen Schutz des Arbeitnehmers entsteht ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer (Monteur) und Entleiher. Dabei haften Entleiher als auch Verleiher gesamtschuldnerisch für die Zahlungspflichten. HanseTrupp Personalleasing garantiert Ihnen eine saubere, rechtlich einwandfreie Umsetzung einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
Der Vertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer (Monteur) und dem Verleiher (HanseTrupp) ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Die Besonderheit: Als Arbeitgeber ist HanseTrupp berechtigt, den Monteure an einen Dritten zu verleihen (§ 613 Satz 2 BGB), z.B. an Ihr Fachunternehmen. Bei dieser sogenannten gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung wird zwischen dem Verleiher HanseTrupp und Ihnen als Entleiher ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit vereinbart. Für das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften und der sonstigen Vorschriften zum Arbeitsschutz bleibt der Verleiher mitverantwortlich.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Deutschland regelt die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern) im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Ausschließlich Firmen, die von der Bundesagentur für Arbeit dazu legitimiert worden sind, dürfen Arbeitskräfte – in unserem Fall Monteure – entleihen. Ihre Nutzung unseres Personalleasingangebots bietet Ihnen die entsprechende Rechtssicherheit.
Es gibt keinen Unterschied. Sowohl Personalleasing als auch Zeitarbeit und Leiharbeit meinen die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Als autorisierter Personaldienstleister beschäftigt HanseTrupp wir Mitarbeiter aus den Bereichen Heizung, Sanitär , Kältechnik, Elektrik, Lüftung und Rohrleitungsbau, die wir zeitweise oder auf Dauer Ihrem Fachunternehmen überlassen. In einem entsprechenden Vertragsabschluss zwischen Ihnen und HanseTrupp werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die Vergütung geregelt. Unsere Arbeitnehmer führen während ihrer Einsätze auf ihrer Baustelle Bögen zur Arbeitszeiterfassung. Deren Bestätigung durch eine von Ihnen autorisierte Person ist die Grundlage für unsere spätere Rechnungsstellung.
Ja. Kalkulieren Sie einmal die direkten und indirekten Lohnnebenkosten Ihrer Monteure oder Elektriker. Sie werden feststellen: Das Vorhalten einer zu großzügig gestalteten eigenen Personalreserve ist kostspielig, sofern Sie diese nicht vollständig 12 Monate im Jahr auslasten können. Bei Monteuren der HanseTrupp Personalleasing GmbH bezahlen Sie nur die Arbeitszeiten, die unsere bis zu 100 Monteure auf Ihrer Baustelle effektiv im Einsatz sind. Personalnebenkosten? Die tragen wir. Gleiches gilt für „unproduktive Phasen“ wie Urlaub und Krankheit. Ebenso wichtig: Via Personalleasing passen Sie Ihren Personalbedarf flexibel auf die jeweilige Auftragssituation an. Lukrative Großaufträge aufgrund Personalmangels abzulehnen, ist keine Option. Darüber hinaus entfallen dank Personalleasing die kostenintensive, aufwendige Beschaffung von Stammkräften sowie ein Großteil der Aufgaben in der Personalverwaltung.
Unsere Monteure sind bei der HanseTrupp Personalleasing GmbH angestellt. Somit liegen alle Arbeitgeberpflichten bei uns. Ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unseren ausgebildeten und qualifizierten Fachkräften besteht nicht. Wir überlassen Ihnen unsere Monteure im Rahmen eines zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags.
Nach neuester Gesetzeslage ist es möglich, HanseTrupp Monteure bis zu 18 Monate auf Ihrer Baustelle zu beschäftigen. Wird ein Leiharbeiter mehrfach beim selben Kunden eingesetzt, werden diese Einsatzzeiten addiert und dürfen zusammen die 18 Monate nicht überschreiten. Ausnahme: Sofern zwischen den Einsätzen mehr als drei Monate verstrichen sind, zählen die Zeiträume separat. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, von der gesetzlich vorgegebenen Obergrenze durch oder aufgrund eines Tarifvertrags abzuweichen. Sprechen Sie uns an!
Selbstverständlich richten wir uns ganz nach Ihren Bedürfnissen, d.h. wir reagieren auf wechselnde Anforderungen flexibel. Wichtig: Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich, sobald sich eine Änderung Ihres Personalbedarfs abzeichnet.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) besagt: Arbeitnehmerüberlassung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liege vor, wenn einem Entleiher – also Ihrem Fachunternehmen –Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die betrieblich in Ihre Baustelle(n) eingegliedert sind und ihre Arbeiten (z.B. Montage, Elektroinstallationen) allein nach Ihren Weisungen und Interessen ausführen. HanseTrupp bietet bevorzugt das Modell der Arbeitnehmerüberlassung an. Im Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung kennzeichnet einen Werk- oder Dienstvertrag, dass HanseTrupp als Arbeitgeber die Montagearbeiten nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen organisiert. Das heißt, bei einem Dienstvertrag oder Werkvertrag ist HanseTrupp verantwortlich für die Erfüllung der in dem Vertrag definierten Montagedienste oder für die Herstellung des geschuldeten Montagewerks gegenüber Ihrem Fachunternehmen. Mit anderen Worten: Arbeitet der in einem Fremdbetrieb eingesetzte Monteur (Arbeitnehmer) unter Anleitung und auf Weisung von HanseTrupp (Arbeitgeber), liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor. Ist der Arbeitnehmer allerdings in die Arbeitsablauforganisation Ihres Fachbetriebs (Entleiher) eingebunden, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor. Gern erläutern wir Ihnen die Unterschiede in einem persönlichen Gespräch.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung der Verleiher. Er ist der eigentliche Arbeitegeber. Allerdings gilt: Als Zeitarbeitnehmer wird man in den Betriebsablauf des Entleihers, sprich: in Ihren Fachbetrieb eingegliedert. Grundsätzlich heißt das, dass Sie als entleihendes Unternehmen die Art und Ausführung der Arbeit bestimmen dürfen und der HanseTrupp Leihmonteur an Ihre Arbeitszeit als Entleiher gebunden ist. Als Zeitarbeitnehmer unterliegen HanseTrupp Monteure außerdem den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten wie Verschwiegenheitspflicht und Sorgfaltspflicht. Außerdem haben unsere Monteure nicht nur uns, sondern auch Ihnen unverzüglich zu melden, wenn sie durch Krankheit und andere persönliche Verhinderungen nicht einsatzfähig sind. Wir sorgen dann schnellstmöglich für kompetenten Ersatz.
Generell gilt: Als Fachunternehmen können Sie Auftragsspitzen sowie Personalengpässe aufgrund von Krankenständen und Urlaubszeiten durch Leiharbeiter ausgleichen. Kostengünstig und -transparent – ohne feste Mitarbeiterbindung, wenn die Auftragslage wieder abflauen sollte. Auch sparen Sie sich aufwendige Akquisekosten bei der Mitarbeitersuche. Hinzu kommt: Personalleasing-Fachkräfte sind gewissermaßen auch Werbeträger für Ihren SHK Fachbetrieb. Naturgemäß kommen HanseTrupp Monteure mit unterschiedlichen Firmen in Kontakt. Positive Mund-zu-Mund Propaganda zwischen Monteuren, Elektrikern, Schweißern und Co. kann ihr Unternehmensimage steigern. Ein Nachteil geleaster Arbeitskräfte können der zeitliche Einarbeitungsaufwand und die fehlende emotionale Bindung zum Entleiher sein. Allerdings gilt: HanseTrupp Monteure sind erfahren in der Arbeit auf wechselnden Baustellen mit unterschiedlichen Führungsstillen und Herangehensweisen. Als Fachbetrieb haben Sie es selbst in der Hand, unsere Monteure durch einen kollegialen Umgang in Ihr Team einzubinden. Gern stehen wir Ihnen dabei zur Seite.
Benötigte Monteure, Meister, Anlagentechniker, Elektriker, Lüftungsbauer etc. ordern Sie als Fachunternehmen bei HanseTrupp Personalleasing entweder per Telefon oder mit Hilfe unseres Buchungsformulars. Dafür benötigen wir von Ihnen in der Regel folgende Informationen: · Firmennamen und Ansprechpartner · Kontaktdaten · Angaben zum Auftrag, wie z. B. Auftragsart/-dauer und Einsatzort sowie Angaben zur benötigten Manpower, gewünschten Qualifikationen und Sprachkenntnissen Nach Auftragseingang stellt unser Distributionsteam umgehend das optimale Montageteam für Ihr Projekt zusammen und bespricht mit Ihnen weitere Details zum Angebot bzw. Auftrag.
Wir berechnen nur die effektiv gearbeiteten Stunden unserer Monteure, inkl. Werkzeug, Maschinen und Fahrzeuge. Selbstverständlich führen unsere Monteure Tätigkeitsnachweise mit sich, die Sie wöchentlich oder nach Einsatzende kontrollieren und freigeben. Die Nachweise dienen als Grundlage für die Rechnungslegung durch HanseTrupp. Details erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Telefongespräch. Was konkret HanseTrupp als Zeitarbeitsfirma verdient? Kurz gesagt: Wir so viel, dass Personalleasing eine Win-Win- Lösung für alle Seiten ist. Zu beachten ist, dass Sie als Fachunternehmen für die Arbeit unterer Leihmonteure einen fest vereinbarten Stundensatz entrichten. Darin bereits enthalten sind alle Kosten, die wir als Zeitarbeitsfirma für unsere Monteure aufbringen: Arbeitgeberanteil Sozialversicherung + Krankenkasse, Rückstellungen für Urlaub oder Krankheit des Monteurs (den Sie als Entleiher nicht zahlen), Beiträge für die Berufsgenossenschaft sowie Reise- und Übernachtungskosten. Ebenfall inkludiert bzw. einkalkuliert sind Allgemeinkosten wie z.B. Kosten für unsere Lohnbuchhaltung, Anteile am Gehalt der Disponenten und weiteren Office-Mitarbeiterinnen, Rücklagen für einsatzfreie Zeiten, Werbung/Akquisition, Versicherungen, Betriebskosten etc. Kurzum: Im transparenten Preis für HanseTrupp Personalleasing ist bereits eine Menge inklusive. Ohne versteckte Kosten.
Ja. Sollte ein solcher Fall wider Erwarten auftreten, melden Sie Ihre Unzufriedenheit bitte umgehend telefonisch oder per E-Mail! Dank unseres Pools von mehr als 100 Monteuren haben wir die Möglichkeit, Ihnen innerhalb kürzester Zeit einen für Sie besser geeigneten Mitarbeiter zum Austausch anzubieten. Zum Beispiel für den seltenen Fall, dass die „Chemie“ zwischen unserem Monteur und z.B. Ihrem Vorarbeiter nicht stimmt. Unsere Maxime ist Ihre Zufriedenheit.
Wir haben mit all unseren Monteuren einen schriftlichen Vollzarbeitsvertrag. Darin gelten alle üblichen Bestimmungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie gesetzliche Regelungen zum Arbeits- und Kündigungsschutz. Auch der Anspruch unserer Monteure auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind geregelt. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Sonstige gesetzlichen Regelungen zum Personalleasing finden Sie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
HanseTrupp Monteure bringen Werkzeug und Maschinen sowie die entsprechenden Fahrzeuge mit zu Ihrer Baustelle. Wir verwenden ausschließlich Profi-Werkzeug namhafter Hersteller – von Hilti bis Makita, von Würth bis REMS. Unsere Werkzeugliste gleichen wir im Vorfeld gern mit Ihren Bedürfnissen ab.
Sie haben ein Weisungsrecht. Unsere bei Ihnen Ihnen eingesetzten Monteure halten sich an Ihre Anweisungen.
Selbstverständlich zahlen wir unseren Monteuren auch im Falle einer Nichtbuchung das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt in voller Höhe. Wir sind überzeugt: Nur durchgängig fair entlohnte Mitarbeiter sind motiviert, auf Ihren Baustellen eine top Performance abzuliefern.
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