Arbeitnehmerüberlassung: Bleiben Sie bei Großaufträgen flexibel

Wie der Name es bereits vermuten lässt, bedeutet Arbeitnehmerüberlassung das Ausleihen eines Arbeitnehmers an eine Drittfirma. Der Arbeitnehmer wird als Leiharbeitnehmer, der Arbeitgeber als Verleiher und der Leistungsempfänger als Entleiher bezeichnet. Vielfach spricht man bei dieser Art der Arbeitskraftüberlassung von Leiharbeit oder auch ANÜ als gängige Abkürzung. Worauf aber müssen Arbeitnehmer und Entleiher achten und welche Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung gibt es?

Das Wichtigste zur ANÜ

Die ANÜ ist gemeinhin auch als Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing oder Temporärarbeit bekannt. Gemeint ist immer dasselbe: Der Fach- oder Hilfsarbeiter wird für eine bestimmte Zeit an ein drittes Unternehmen ausgeliehen und erhält für diesen Zeitraum einen befristeten Arbeitsvertrag. Warum aber hat die ANÜ in unserer Gesellschaft immer noch einen so schlechten Ruf?

Fakt ist, dass jeder zweie Leiharbeitnehmer ein Hilfsarbeiter ist und keine abgeschlossene Ausbildung hat. Dementsprechend kann er auch nur einfache Arbeiten ausführen. Wer als Verleiher agieren möchte, muss zunächst eine sogenannte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beantragen und bewilligt bekommen. Solch eine Bescheinigung muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden und ist zunächst für ein Jahr gültig. Dann muss sie für den Zeitraum der nächsten drei Jahre jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Nach Ablauf des dritten Jahres ist sie dann unbegrenzt bis zur Auflösung der Firma gültig.

Was hat der Leiharbeitnehmer zu beachten?

Immer noch gibt es die Vorurteile, dass Leiharbeitnehmer im Vergleich zu den fest angestellten Mitarbeitern deutlich schlechter gestellt sind. Rein rechtlich ist das nicht der Fall, denn das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde mittlerweile vielfach überarbeitet. Mittlerweile fand eine Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn statt, so dass Leiharbeitnehmer und fest angestellte Mitarbeiter arbeitsrechtlich auf einer Stufe stehen. Hier kommt der sogenannte Equal Pay ins Spiel, der Gleichstellungsgrundsatz für Leiharbeitnehmer.

Er besagt, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten Tätigkeit im Unternehmen denselben Lohn erhalten müssen wie die Stammmitarbeiter mit einer gleichwertigen Qualifikation. Auch in punkto Urlaub und Krankheit gelten für sie dieselben Rechte wie für die dauerhaft angestellten Mitarbeiter. Ganz wichtig: Ein Leiharbeitnehmer darf nicht länger als 18 Monate für einen Entleiher arbeiten. Der Tarifvertrag kann dahingehend abweichend gestaltet sein. Jedoch gilt auch dann eine maximale Überlassungsdauer von 24 Monaten.

Während dieser Zeit hat der Leiharbeitnehmer die Chance, ein Unternehmen besser kennenzulernen und sich bei Einsatzbereitschaft sogar eine Festanstellung zu sichern. Dieses Thema müssen Sie natürlich vorher mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber, der Leiharbeitsfirma, abgesprochen haben. Seriöse Firmen werden Ihren Leiharbeitern keine Steine in den Weg legen, wenn sie zu einem anderen Unternehmen wechseln möchten.

Allerdings findet sich in den Überlassungsverträgen von Zeitarbeitsfirmen meist eine Klausel, die die Zahlung einer Vermittlungsprovision regelt. Entscheiden Sie sich als Firma also dazu, den Leiharbeitnehmer fest anzustellen, müssen Sie eine Ablösesumme an den Personalvermittler zahlen. Voraussetzung ist, dass die Festanstellung sich direkt an die Zeitarbeit anschließt. Das Gesetz besagt, dass diese Summe angemessen sein muss; in der Regel liegt sie zwischen einem und drei Bruttoarbeitsgehältern des Mitarbeiters.

Das sollten Sie als Entleiher beachten

Es gibt Stoßzeiten, in denen Sie Ihre Aufträge mit der eigenen Belegschaft nicht abarbeiten können? In diesem Fall können Leiharbeiter ebenso nützlich sein wie bei einem plötzlichen Fachkräftemangel durch Urlaub oder Krankheit. Bei einer saisonal bedingten großen Auftragslage ist es für ein Unternehmen einfacher, Leiharbeiter einzustellen. Im Gegensatz zu fest angestellten Mitarbeitern ist deren Einsatzzeit begrenzt und sie müssen nicht gekündigt werden.

Vielfach ist ein Leiharbeiter für ein Unternehmen auch günstiger. Wird er krank oder hat er Urlaub, entstehen Ihnen als Firma im Vergleich zu einem Betriebsangehörigen keine Zusatzkosten. Die Personalkosten entstehen Ihnen also insgesamt nur dann, wenn tatsächlich Mitarbeiter benötigt werden.

Haben Sie kurzfristige Personalengpässe, müssen Sie sich nicht auf die langwierige Suche nach geeigneten Bewerbern begeben. Stattdessen suchen Sie sich aus dem Pool der Leiharbeitsfirma Ihren Wunschmitarbeiter aus. Sollte der Mitarbeiter nicht Ihren Wünschen entsprechen, findet sich in der Regel schnell und unbürokratisch Ersatz.

Welche Arbeitnehmerüberlassung Kosten kommen dennoch auf Sie zu und welche gesetzlichen Regelungen gilt es zu beachten? Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz finden Sie alle geltenden Regelungen, die Sie als Entleiher beachten müssen. Hier finden Sie auch die aktuelle Tariftabelle, die die aktuell geltenden Stundenlöhne für Leiharbeiter enthält.

Im April 2021 soll übrigens die vollständige Anpassung der Löhne in Ost und West erreicht sein. Je nachdem, in welcher Entgeltgruppe der Leiharbeitnehmer eingestuft ist, sind dann Stundenlöhne zwischen 9,88 Euro und 22,12 Euro möglich. Ein Vorteil, wenn Sie als Betrieb einen Leiharbeitnehmer einsetzen: Ihre Kosten sind genau definiert und vorhersehbar. Sie handeln mit dem Verleiher einen festen Stundensatz aus.

Im Gegensatz zu den eigenen Mitarbeitern sind in diesem Stundensatz alle anfallenden Lohnnebenkosten bereits enthalten. Entsprechend der Stundennachweise der Mitarbeiter wenden Sie diesen Stundenverrechnungssatz an.

Arbeitnehmerüberlassung – Der Überlassungsvertrag

Die Zeitarbeitsfirma schließt mit Ihnen als Unternehmen einen sogenannten Überlassungsvertrag ab, in dem alles Wichtige genau geregelt ist. Genauso hat der Leiharbeiter einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, der Zeitarbeitsfirma. Diese Firma bleibt auch während der gesamten Zeit der Verleihung der Arbeitgeber des Angestellten. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer besteht also kein rechtsgültiger Arbeitsvertrag.

Wie viel Gehalt, Zuschläge und Urlaub er erhält, ist also ausschließlich im Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma geregelt. Achten Sie als Unternehmen darauf, dass in dem mit der Zeitarbeitsfirma geschlossenen Überlassungsvertrag folgende Punkte enthalten sind:

  • Arbeitnehmerüberlassung-Erlaubnis
  • Qualifikation des Leiharbeitnehmers
  • Entgelt für einen vergleichbaren Mitarbeiter beim Entleiher
  • Arbeitsbedingungen im Kundenunternehmen
  • Besondere Anforderungen an die Tätigkeit

ANÜ Fazit

Sich für einen passenden Personaldienstleister zu entscheiden, ist aufgrund der Vielzahl an Angeboten für Firmen gar nicht so leicht. Lassen Sie sich auf jeden Fall die Referenzen vorlegen und fragen Sie auch nach der Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. Lassen Sie sich keinesfalls auf eine unerlaubte beziehungsweise illegale ANÜ ein.

Von einer solchen spricht man, wenn Arbeiter ohne eine entsprechende Erlaubnis an Drittfirmen weitergegeben werden. Ohne eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Auch wenn die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten überschritten wird, stellt das ein ordnungswidriges Handeln dar und wird entsprechend mit einer Geldbuße geahndet.

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